Seit dem 2. August 2026 verlangt die europäische KI-Verordnung für erzeugte oder veränderte Inhalte zwei Dinge. Erstens eine Kennzeichnung, die Menschen erkennen. Zweitens eine maschinenlesbare Markierung, damit auch Software feststellen kann, woher ein Inhalt stammt.
Der erste Teil ist an einem Nachmittag erledigt. Der zweite ist der, über den in Projekten diskutiert wird, und zwar meistens dann, wenn das Bild schon online ist.
Warum die Markierung so leicht verschwindet
Maschinenlesbare Markierungen leben in den Metadaten einer Datei, also in dem Bereich, der neben den eigentlichen Bildpunkten mitgeführt wird. Dort stehen seit jeher Aufnahmedatum, Kameramodell und Urheber. Dieser Bereich hat eine unangenehme Eigenschaft: Fast jeder Verarbeitungsschritt im Web wirft ihn weg.
Das geschieht nicht aus Böswilligkeit, sondern aus Sparsamkeit. Wer ein Bild für die Website optimiert, will eine kleine Datei. Metadaten sind Ballast, also fliegen sie raus. Genau das tut fast jedes Bildwerkzeug, jedes Content-Management-System und jeder Optimierungsschritt in einem Build.
Eine Markierung, die beim Zuschneiden verloren geht, ist keine Markierung. Sie ist ein guter Vorsatz.
Der Vergleich, der das gut beschreibt: Es ist wie ein Etikett auf einem Kleidungsstück. Solange es dranhängt, weiß jeder, woraus der Stoff besteht. Nach dem dritten Umnähen ist es weg, und niemand hat es absichtlich entfernt.
Die drei Stellen, an denen die Markierung reißt
- Beim Erzeugen: Nicht jedes Werkzeug schreibt überhaupt eine Markierung in die Datei. Das gehört geprüft, bevor man sich darauf verlässt.
- Beim Bearbeiten: Zuschneiden, Retuschieren und Formatwechsel sind die häufigsten Verlustpunkte. Ein Export nach WebP oder AVIF kann alles verwerfen, was vorher dranstand.
- Beim Ausspielen: Bildoptimierung im Server oder im Build entfernt Metadaten oft standardmäßig, und niemand hat das je bewusst eingeschaltet.
Der dritte Punkt trifft moderne Webprojekte besonders hart, weil Bildoptimierung dort zum Standard gehört. Das Bild, das im Browser ankommt, ist fast nie die Datei, die jemand hochgeladen hat. Es ist eine Ableitung davon, erzeugt in dem Moment, in dem es abgerufen wird.
Was daraus für die eigene Anwendung folgt
Wenn die Markierung an der Datei nicht zuverlässig überlebt, muss die Information an einer zweiten Stelle liegen, die man selbst kontrolliert. In einer eigenen Anwendung ist das unaufwendig, wenn man früh daran denkt.
Praktisch heißt das: Beim Hochladen eines Bildes wird die Herkunft als Feld erfasst, genau wie Titel und Alternativtext. Aufnahme, Illustration, generiert. Dieses Feld liegt in der Datenbank und nicht in der Datei, deshalb kann keine Optimierung es entfernen. Beim Ausspielen erzeugt die Anwendung daraus beides: den sichtbaren Hinweis und die maschinenlesbare Auszeichnung im Seitenquelltext.
Der Aufwand dafür beträgt in einer bestehenden Anwendung wenige Stunden. In einer neuen ist er gleich null, wenn das Feld von Anfang an mitgeplant wird. Der Unterschied zwischen beiden Zahlen ist das Argument dafür, dieses Thema jetzt zu klären und nicht beim nächsten Relaunch.
Und was ist mit Texten?
Bei Bildern ist die Frage anschaulich, bei Texten wird sie unangenehm. Ein generierter Text hat keine Metadaten, in die man etwas schreiben könnte. Er ist einfach Text. Praktisch bewegen sich Unternehmen hier zwischen zwei Polen. Auf der einen Seite steht die Sorge, jede Zeile kennzeichnen zu müssen, auf der anderen die Hoffnung, dass niemand fragt.
Beides führt in die Irre. Sinnvoll ist eine Unterscheidung nach Rolle. Ein Text, den ein Mensch geschrieben, geprüft und verantwortet hat, ist sein Text, auch wenn ein Werkzeug beim Formulieren geholfen hat. Ein Text, der ohne menschliche Prüfung erzeugt und veröffentlicht wird, ist etwas anderes und gehört auch als solcher behandelt. Diese Grenze lässt sich in einer Redaktionsrichtlinie festhalten, und genau das ist der Ort, an den sie gehört.
Wer haftet, wenn die Agentur liefert
Ein Punkt, der in Projekten regelmäßig zu spät auffällt: Wer Material von Dienstleistern bezieht, kann sich nicht darauf verlassen, dass es gekennzeichnet ankommt. Viele Agenturen arbeiten heute mit generativen Werkzeugen, und die wenigsten Verträge sagen etwas dazu. Wer als Auftraggeber veröffentlicht, steht am Ende in der Verantwortung, unabhängig davon, wer die Datei erzeugt hat.
Zwei Sätze im Vertrag lösen das. Erstens die Pflicht, generiertes Material als solches zu benennen. Zweitens die Zusage, vorhandene Markierungen nicht zu entfernen. Diese Ergänzung kostet nichts und erspart im Zweifel eine unangenehme Diskussion darüber, wer was gewusst hat.
Ein Wort zur Sichtbarkeit
Viele Unternehmen zögern bei der sichtbaren Kennzeichnung, weil sie fürchten, sie entwerte das Material. Unsere Erfahrung ist das Gegenteil. Ein kleiner Hinweis an einem Bild wirkt sachlich und nicht entschuldigend, ähnlich wie eine Bildunterschrift mit Fotografennamen.
Diese Website kennzeichnet ihre generierten Bilder seit dem ersten Tag, und zwar bevor eine Pflicht dazu bestand. Nicht aus Vorsicht, sondern weil es unehrlich gewesen wäre, sie als Fotografien auszugeben. Dass daraus inzwischen eine Anforderung geworden ist, hat an der Seite nichts geändert.
Was jetzt zu prüfen ist
- Welche Bilder auf unserer Website sind generiert, und sind sie sichtbar gekennzeichnet?
- Schreibt unser Bildwerkzeug überhaupt eine Markierung in die Datei?
- Überlebt diese Markierung unseren Weg vom Upload bis zur Auslieferung? Das lässt sich mit einem einzigen Testbild prüfen.
- Können wir die Herkunft in unserem System erfassen, oder müssen wir uns auf die Datei verlassen?
- Was steht in den Verträgen mit Agenturen und Dienstleistern zur Kennzeichnung gelieferten Materials?
Der letzte Punkt ist der, der am längsten dauert, weil er nicht technisch ist. Er braucht Gespräche. Deshalb fängt man mit ihm am besten an, während die Technik nebenher geklärt wird.



